gfw Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. Dem Landrat als Vorsitzenden, fünf Vertretern der im Kreistag vertretenen Fraktionen und je drei Vertretern der Kommunen und Unternehmen.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht die gfw Geschäftsführung.